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Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

1. Allgemeiner-Geltungsbereich
Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen. Unternehmer i. S. d. Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Kunden i. S. d. Geschäftsbedingungen sind sowohl Unternehmer als auch Verbraucher. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

2. Angebote
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Technische Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
Der Vertragsabschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer.

Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.

3. Lieferzeit
Die vereinbarte Lieferfrist beginnt beim Unternehmer auch nach der Auftragsannahme erst nach Zahlung einer vereinbarten Auftragszahlung.

4. Die Preise
verstehen sich in Euro zuzüglich Mehrwertsteuer. Sie gelten ab Werk oder ab Auslieferungslager, wenn nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Wenn nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde, sind in den Kaufpreisen Montagekosten nicht enthalten. Die vereinbarten Preise gelten für die ersten 4 Monate nach Vertragsabschluss. Danach gilt der Index des statistischen Bundesamtes. Die Preisanpassung wird errechnet aus dem Stand des Index ab Datum der Auftragsbestätigung bis zum vereinbarten Lieferdatum. Sollte der Index gefallen sein, hat der Auftraggeber ein Anrecht auf Reduzierung der Preise bis maximal 5% der Auftragssumme. Bei einer Preissteigerungsrate von über 10%, besteht für den Auftraggeber ein Rücktrittsrecht vom Vertrag. Das Rücktrittsrecht gilt jedoch nicht, wenn der Lieferant die sich ergebene Preissteigerungsrate auf maximal 10% begrenzt. Bei Sukzessivlieferungsverträgen gelten ebenfalls die zuvor genannten Bedingungen.

5. Der Versand
Bei einem vereinbarten Versendungskauf sind sämtliche mit der Versendung bis zum vereinbarten Bestimmungsort anfallenden Kosten vom Kunden zu tragen.
Ist der Käufer Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf diesen über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer in Annahmeverzug gerät.

6. Gewährleistung
Ist der Käufer Unternehmer, leisten wir für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu. Unternehmer müssen uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von drei Tagen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Käufer (Unternehmer) trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde nach gescheiteter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben.

Ist der Käufer Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Ausgenommen sind Lampen, Strahler, Glas, Beschichtungen und natürliche Verschleißteile. Gewährleistungsansprüche erfüllen wir nach Rücksendung des defekten Teiles.

Ist der Käufer Unternehmer, gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers im Angebot als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar. Für gebrauchte Gegenstände wird keine Gewährleistung erbracht, falls hierzu keine besondere Vereinbarung getroffen worden ist. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.

7. Haftungsbeschränkungen
Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Gegenüber Unternehmern haften wir bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.

Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns Arglist vorwerfbar ist.

 

8. Zahlungsbedingungen
Wenn keine anderen Zahlungsbedingungen vereinbart worden sind, verpflichtet sich der Kunde unsere Rechnungen grundsätzlich bei erhalt der Ware rein Netto zu bezahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug. Der Unternehmer hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Gegenüber dem Unternehmer behalten wir uns vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.
Sollten wir nach Vertragsabschluß Kenntnis darüber erhalten, dass sich die finanziellen Verhältnisse des Käufers für uns unzumutbar verschlechtert haben, so sind wir berechtigt, eine Sicherheit in Form einer Bankbürgschaft vom Käufer zu verlangen oder die sofortige Vorauszahlung des gesamten Rechnungsbetrages. Hierfür setzen wir dem Käufer eine angemessene Frist. Lässt der Käufer diese Frist für uns fruchtlos verstreichen, so sind wir berechtigt vom Vertrag zurück zu treten. Uns entstandene Aufwendungen durch bereits produzierte oder eingekaufte Artikel sind vom Käufer zu ersetzen. Ebenso sind wir berechtigt, bereits vom Käufer getätigte Anzahlungen mit unseren Aufwendungen zu verrechnen.

Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder durch uns anerkannt wurden.

Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Falls wir einer Wechselfinanzierung zustimmen, dienen der oder die Wechsel auch zur Absicherung von Ansprüchen auf Entschädigung/Wertersatz für den Fall, dass vom Vertrag zurückgetreten oder der Vertrag aufgehoben wird.

9. Eigentumsvorbehalt und sonstige Kaufpreissicherungen
Bei Verträgen mit Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.

Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.
Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen.
Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung der vorbezeichneten Pflichten vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.

Der Kunde als Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.
Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Unternehmer erfolgt stets im Namen und im Auftrag für uns. Erfolgt eine Verarbeitung mit uns nicht gehörenden Gegenständen, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt ist.

10. Wartungs- und Reparaturarbeiten
Auf Wartungs- und Reparaturarbeiten finden unsere Verkaufs- und Lieferungsbestimmungen entsprechend Anwendung. Falls keine anderen Bedingungen vereinbart worden sind, ist der Rechnungsbetrag sowie Preise für Nebenleistungen, bei Abnahme der Reparatur und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung zur Zahlung in bar, sofort fällig. Diese Zahlungsbedingung gilt auch nach Meldung der Reparaturfertigstellung und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung.
Uns steht wegen unserer Forderung aus dem Auftrag ein vertragliches Pfandrecht an dem aufgrund des Auftrages in unseren Besitz gelangten Gegenständen zu.
Abholung und Zustellung des Auftragsgegenstandes erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Unsere Haftung bei Verschulden bleibt hiervon unberührt. Befindet sich der Auftraggeber in Annahmeverzug, sind wir berechtigt, eine ortsübliche Aufbewahrungsgebühr zu berechnen.

11. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.